RECHTSANWALT DR. OETTL
Wenn Sie noch kein Testament gemacht haben, aber Vermögen besitzen, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Denn was ist, wenn Sie heute plötzlich sterben (Autounfall) oder schwer verletzt werden und nicht mehr geschäftsfähig sind? Gelangt Ihr Vermögen dann in die rechten Hände oder entstehen größere Erbengemeinschaften und werden Ihre minderjährigen Kinder dann Inhaber Ihres Vermögens? Nachfolgend finden Sie einige Punkte, die ich aus Anlaß eines Vortrages näher erörtert habe und die Sie bedenken sollten.
I. Testierfähigkeit
1. Minderjährige bis 16 Jahre sind nicht Testierfähig
2. Krankhafte Störung der Geistestätigkeit
3. Beweisfragen und Tip
II. Form
1. Einseitiges Testament
a. Eigenhändiges Testament
i. Eigenhändige Niederschrift
ii. Orts- und Zeitangabe
iii. Unterschrift
iv. Tip
b. Notarielles Testament
2. Gemeinschaftliches Testament
3. Erbvertrag
4. Nottestamente
III. Änderungen der letztwilligen Verfügungen
1. Einseitiges Testament
a. Durch Vernichtung der Testamentsurkunde
b. Widerrufstestament
c. späteres widersprechendes Testament
d. Rücknachme aus amtlicher Verwahrung
e. Tip
2. Erbvertrag und gemeinsames Testament
IV. Inhalt der letztwilligen Verfügungen
1. Erbeinsetzung
a. Grundsatz der Testierfreiheit; Grenze Sittenwidrigkeit
b. Berliner Testament
c. Nießbrauch
d. Vorerbschaft und Nacherbschaft
2. Vermächtnis
3. Auflage
4. Testamentsvollstreckung